In der nachfolgenden E-Mail Korrespondenz stellte der Beschwerdeführer in Aussicht, dass er im Baubewilligungsverfahren den Schutzstatus der Liegenschaft überprüfen lassen möchte. Die Stadt Thun teilte dem Beschwerdeführer mit, welche Unterlagen nötig seien. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer unter anderem eine Fotodokumentation und alte Fassadenpläne ein. Die Stadt Thun machte den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass auf den Plänen die geplanten Erneuerungen eingezeichnet werden müssten. 2. Mit E-Mail vom 13. Dezember 2021 reichte der Beschwerdeführer bei der Stadt Thun ein Baugesuch für den geplanten Ersatz der Fenster im Erdgeschoss sowie einer Türe ein. Daraufhin