Was die Emission nichtionisierender Strahlung betrifft, so nimmt diese zwar durch die Erhöhung der Sendeleistung zu. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 4. Juni 2021 (Revision 1.52) sind jedoch die entsprechenden Grenzwerte der NISV eingehalten, was die kantonale Fachstelle in ihrem Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Oktober 2021 und in der Stellungnahme vom 5. Mai 2022 bestätigt hat (vgl. Erwägung 8). Mehr als die Einhaltung dieser Grenzwerte kann nicht verlangt werden.63 g) Dem Vorhaben stehen somit auch keine überwiegenden Interessen entgegen. Daher wurde zu Recht eine Ausnahmebewilligung für Anlagen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 RPG erteilt. 13. Fazit und Kosten