Daran ändert nichts, dass der bestehende Antennenmast aus statischen Gründen ersetzt und die bestehenden Antennenkörper aller Mobilfunkanbieterinnen durch modernere Antennenkörper ausgetauscht werden. Zu beachten ist schliesslich, dass selbst bei einer Verweigerung der Ausnahmebewilligung davon auszugehen ist, dass die Anlage aus funktechnischen Gründen weiter betrieben würde. So ist mit der Einführung des neuen Funkdienstes 5G nicht von einem Abbau, sondern von einem Zubau von Standorten auszugehen. Das folgt auch aus dem Bericht Mobilfunk und Strahlung vom 18. November 2019.60