Es handelt sich um ein Bauvorhaben, das aus objektiven Gründen an den vorgesehenen Standort gebunden ist, weil das vorliegende Gesuch nicht den Neubau einer Mobilfunkanlage, sondern den Umbau eines bestehenden Mobilfunkstandorts betrifft, der Standort primär Gebiete ausserhalb der Bauzone versorgt und die Versorgung diverser Überlandstrassen in den Gemeinden Schwarzenburg (Mamishaus), Rüschegg und Rüeggisberg sowie die J.________strasse 183 zwischen Helgisried und Mamishaus sicherstellt sowie neben der Gesuchstellerin der bestehende Mast im Übrigen der B.________ sowie der F.________ dient.