optisch auffälliger in Erscheinung. Besonders rügen die Beschwerdeführenden, das AGR habe nicht feststellen können, welche Gebiete mit Mobilfunkdienstleistungen versorgt werden sollen. Die Mobilfunkanbieter müssten für alle von ihnen vorgesehenen Sendefrequenzen in allen vorgesehenen Senderichtungen sowie von allen umliegenden Sendeanlagen Abdeckungskarten liefern. Weiter bringen sie vor, mit dem Umbau der Anlage werde nicht nur die Umgebung strahlungsmässig stärker belastet, auch trete die Anlage optisch auffälliger in Erscheinung.