d) Die Beschwerdeführenden legen nichts Stichhaltiges vor, das das Funktionieren der Messmethoden des METAS infrage zu stellen vermöchte. Unbehilflich ist jedenfalls der Verweis der Beschwerdeführenden auf eine Testmessung in Frankreich. Dieser belegt gerade, dass eine Messung der Strahlung von adaptiven Antennen möglich ist. Zur Frage, ob die Messmethode des METAS praxistauglich ist, sagt die Testmessung in Frankreich hingegen nichts. An der Existenz einer geeigneten Messmethode bestehen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden somit keine ernsthaften Zweifel. Die Messbarkeit der Strahlung ist nach dem Gesagten auch beim Betrieb adaptiver Antennen möglich.