Die rechnerische Prognose trägt indessen nicht allen Feinheiten der Ausbreitung der Strahlung Rechnung. Die «Vollzugsempfehlung zur NISV – Mobilfunk- und WLL-Basisstatio- nen», BUWAL (nun BAFU)42 empfiehlt deshalb, nach Inbetriebnahme der Anlage in der Regel eine NIS-Abnahmemessung durchzuführen, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlage- 41 Vgl. pag. 9 der Vorakten der Gemeinde Schwarzenburg. 42 Vgl. https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/massnahmen- elektrosmog/mobilfunk--vollzugshilfen-zur-nisv.html.