Der Anlagegrenzwert begrenzt somit an solchen Orten die Langzeitbelastung im Sinne der Vorsorge und reduziert so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht erkennbare Gesundheitsfolgen. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden kann die Strahlung der hier umstrittenen Mobilfunkanlage nicht mit derjenigen des ehemaligen Kurzwellensender Schwarzenburg, der für den Auslandrundfunk Schweizer Radio International sendete, verglichen werden. Verglichen mit der heutigen Mobilfunkstrahlung lief die Kurzwellenstrahlung auf einer viel tieferen Frequenz.