8. Einhaltung der Grenzwerte a) Die Beschwerdeführenden rügen besonders, die Sendeleistungen derjenigen Sendeantennen, die gemäss dem Standortdatenblatt adaptiv betrieben werden sollen, seien viel zu tief deklariert. Sie bringen vor, die adaptiven Antennen der Beschwerdegegnerin (Laufnummern 7 bis 9) würden selbst mit Anwendung des Korrekturfaktors eine Sendeleistung von lediglich 1500 Watt erreichen. Nötig wären mindesten 10 Prozent der maximal möglichen Leistung von 35 000 Watt ERP, d.h. eine Sendeleistung von 3500 Watt ERP. Analog verhalte es sich mit den adaptiven Antennen, die die Sunrise GmbH plane (Laufnummern 28 bis 31).