Die Messungen des BAKOM zeigten, dass die Betreiber die automatische Leistungsbegrenzung so einsetzen, dass die Sendeleistung von adaptiven Antennen automatisch auf den bewilligten Wert reduziert wird. Soweit die Beschwerdeführenden in der Eingabe vom 25. Juni 2022 vorbringen, durch die abgestrahlten Beams der adaptiven Antennen entstünde eine hochgiftige, extrem stark gepulste Wolke, legen sie dafür keine stichhaltigen Belege vor. Auf diesen Rügepunkt muss nicht weiter eingegangen werden.