a) Gemäss Baugesuch ist geplant, drei Sendeantennen der Beschwerdegegnerin und vier Sendeantennen der Sunrise GmbH in der Frequenz 3600 MHz adaptiv mit Anwendung eines Korrekturfaktors zu betreiben. Die übrigen 20 Sendeantennen sollen gemäss dem Standortdatenblatt vom 4. Juni 2021 nicht mit adaptiven Sendeantennen im Sinne von Anhang 1 Ziffer 62 Abs. 6 NISV betrieben werden.