g) In der Einsprache vom 10. Oktober 2021 haben die Beschwerdeführenden zusammengefasst folgende Rügen erhoben: Die technischen Daten im Baugesuch sind nicht glaubwürdig, die Anlage kann die geltenden Strahlungswerte nicht einhalten, die Anlage ist gesundheitsschädigend und ein funktionierendes Sicherheitssystem fehlt. In den Schlussbemerkungen vom 23. Dezember 2021 kritisierten die Beschwerdeführenden zusätzlich die Anwendung des Korrekturfaktors auf adaptive Antennen und die Messbarkeit der Strahlung von adaptiven Sendeantennen.