a) Die Beschwerdeführenden kritisieren vor allem, die Vorinstanz haben ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Sie bringen vor, die Hochbau- und Raumplanungskommission habe ihre formrichtig und rechtzeitig vorgebrachten Beweisanträge in ihrer Einsprache und ihren Schlussbemerkungen nicht geprüft bzw. mangels Fachkenntnis in der Funktechnik gar nicht prüfen können, sondern sich auf einen fehlerhaften Amtsbericht des AUE verlassen. Weiter folgern die Beschwerdeführenden aus dem angefochtenen Entscheid, dass die Vorinstanz auf ihre Schlussbemerkungen vom 23. Dezember 2021 gar nicht eingetreten sei.