e) Wie in der Erwägung 3b erwähnt, ist aktenkundig und mit dem Protokollauszug vom 24. November 2021 belegt, dass die Hochbau- und Raumplanungskommission das Baugesuch der Beschwerdegegnerin an der Sitzung vom 23. November 2021 in Kenntnis der Einsprachen behandelte. Weitere Abklärungen, ob die Hochbau- und Raumplanungskommission die Einsprache besprochen hat, sind somit nicht erforderlich, weshalb der diesbezügliche Antrag der Beschwerdeführenden abgewiesen wird. Weitere Ausführungen dazu erübrigen sich. 6. Rechtliches Gehör