c) Das AUE nahm in seiner Stellungnahme vom 16. Februar 2022 in Kenntnis sämtlicher Rügepunkte der Beschwerdeführenden nochmals Stellung zum geplanten Umbau der Mobilfunkanlage. Darin kam es zusammengefasst zum Schluss, dass sich für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung aus den Rügen keine neuen Erkenntnisse ergäben, die eine andere Beurteilung als im Fachbericht vom 20. Oktober 2021 erforderlich machen würde. Der Beurteilung der Fachbehörden kommt nach der Rechtsprechung regelmässig erhöhte Beweiskraft zu.22 Davon soll die entscheidende Behörde nur aus triftigen Gründen abweichen.