Damit gilt die Gemeinde Schwarzenburg als «grosse Gemeinde» im Sinne des Baugesetzes. Nach der Gemeindeordnung ist die Hochbauund Raumplanungskommission der Gemeinde Schwarzenburg zuständig, die Bauvorhaben auf ihrem Gebiet zu behandeln und darüber zu entscheiden.15 Aktenkundig ist, dass die Hochbauund Raumplanungskommission das Baugesuch der Beschwerdegegnerin an der Sitzung vom 23. November 2021 in Kenntnis der Einsprachen behandelte und mit Gesamtentscheid vom 3. März 2022 darüber befand.16