b) Schwarzenburg ist eine Gemeinde, der das AGR gestützt auf Art. 33 Abs. 3 BauG die volle Baubewilligungskompetenz übertragen hat. Dies kann der Liste der Gemeinden mit voller Baubewilligungskompetenz des AGR entnommen werden.14 Damit gilt die Gemeinde Schwarzenburg als «grosse Gemeinde» im Sinne des Baugesetzes.