Weiter bemängelten sie wiederholt, dass ihre Rügen im vorinstanzlichen Verfahren nicht bearbeitet und ungenügend beantwortet worden seien. In diesem Zusammenhang beantragten sie neu, es sei abzuklären, ob in der Hochbau- und Raumplanungskommission ihre Einsprache besprochen worden sei, oder ob der Gesamtbauentscheid als Alleingang des temporär eingestellten Bausekretärs zu bewerten sei.