In der Hauptsache kritisieren die Beschwerdeführenden, im bisherigen Verfahren seien die verfassungsmässig garantierten Rechte der Bevölkerung völlig missachtet worden. Sie bringen besonders vor, die Vorinstanz habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Weiter sind sie der Meinung, die Vorinstanz sei mangels Fachkenntnis in der Funktechnik und infolge Voreingenommenheit nicht in der Lage gewesen, ihre Einsprache vom 10. Oktober 2021 und die Replik vom 23. Dezember 2021 genügend zu beantworten. Auch bemängeln sie, die Vorinstanz sei zu Unrecht nicht auf ihre Schlussbemerkungen eingetreten.