3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 31. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: Der Gesamtbauentscheid sei ungültig zu erklären und aufzuheben. Ev. Sei der Gesamtbauentscheid an die Hochbau- und Raumplanungskommission Schwarzenburg zurückzuweisen, mit der Auflage, sich die nötigen Fachkenntnisse zu beschaffen und anschliessend die Einsprachen und Repliken rechtsgenügend zu würdigen und in die Erwägungen einzubeziehen.