2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 15. September 2021 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für den geplanten Um- und Ausbau der Anlage die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG2.3 Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 20. Oktober 2021 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen. Der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Mit Gesamtentscheid vom 3. März 2022 erteilte die Gemeinde Schwarzenburg für das Vorhaben die Baubewilligung.