a) Das vorliegende Bauvorhaben wird über die M.________gasse und die südliche K.________gasse erschlossen. Diese Erschliessung der Bauparzelle ist von den Beschwerdeführenden nicht beanstandet. Vielmehr bringen sie vor, mit der vollständigen Überbauung der Bauparzelle würden die zwei Nachbarparzellen Ins Grundbuchblatt Nrn. H.________ und I.________30 zu «Enklave-Grundstücken». Durch die Realisierung des Bauprojektes werde die letztmögliche logische Erschliessung dieses Baulandes aufgrund fehlender alternativen Erschliessungsmöglichkeiten faktisch verunmöglicht.