8/13 BVD 110/2022/50 Bauberater des BHS gehören – ist damit entbehrlich. Mit der Zustimmung zum Bauprojekt seitens des BHS liegt im Übrigen der gemäss Art. 422 Abs. 2 GBR geforderte Antrag der Fachberatung vor. Letztlich ist es auch zulässig, für die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften bezüglich der Spielflächen ein Nachbarsgrundstück einzubeziehen, sofern die Nutzung dauerhaft mittels Dienstbarkeiten gesichert ist, was vorliegend zutrifft.