Die Baute verleiht dem Dorf durch seine Masse und Lage auch keinen anderen Charakter. Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ist Ins als Ortschaft beschrieben, welche durch die Abfolge von lockerer und dichter bebauten Ortsteilen räumlich interessant wird.28 Vorliegendes Bauprojekt stört demnach das Ortsbild nicht alleine durch die Ausnützung der Bauparzelle mit einer GFZo von 1.15. Weiter wurde die Firstrichtung vom angrenzenden Gebäude im Westen, welches eine ähnliche Volumetrie aufweist, übernommen, was den Vorgaben in Art. 412 Abs. 5 GBR und der vorhandenen Umgebungsgestaltung entspricht.