In der Platzierung ist vorliegend kein besonderes Merkmal zu erblicken, das die gegebene Wirkung ungünstig verstärken würde. Das Bauvorhaben befindet sich in der zweiten Reihe zur M.________gasse und fällt nicht direkt ins Auge, da es weder von der nördlichen K.________gasse noch von der M.________gasse direkt sichtbar bzw. nicht das ganze Gebäude sichtbar ist. Bezüglich den Dimensionen des Bauvolumens merkten die Fachstellen zwar an, es sei an der oberen Limite der Verträglichkeit.