Die Beschwerdegegnerin betont, die beiden Fachberichte hätten das Projekt und insbesondere die ruhige und klare Fassadengestaltung positiv beurteilt. Dies erstaune nicht, da sich die Volumetrie und Gebäudeform an die alten Bauernhäuser anlehne. Auch die dunkle Fassadenfarbe werde aus fachlicher Perspektive befürwortet. Aufgrund dieser trete das Gebäude weniger dominant in Erscheinung. Die Umgebung sei weiter keineswegs einheitlich gestaltet. Aus architektonischer Sichtweise, bezüglich Proportionen, Volumen und Stellung sowie bei der Materialisierung seien wesentliche Unterschiede ersichtlich.