Im vorinstanzlichen Verfahren wurde sowohl der BHS als auch die KDP beigezogen. Der BHS, Regionalgruppe Biel-Seeland, hat im Baubewilligungsverfahren mit Bericht vom 8. Oktober 2021 aus ästhetischer Sicht das strittigen Bauvorhaben positiv beurteilt. Der BHS und seine Regionalgruppen sind als privatrechtliche Vereine organisiert. Nach Art. 421 Abs. 1 GBR zieht der Gemeinderat eine Fachgruppe unabhängiger und in Gestaltungsfragen ausgewiesener Fachleute bei. Dazu gehören gemäss Hinweisen im GBR auch die Bauberaterinnen und -berater des BHS. Die BVD erkennt den BHS (bzw. seine Bauberaterinnen und -berater) regelmässig als leistungsfähige örtliche Fachstelle an, da er über das erforderliche