c) Geplant ist vorliegend ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage auf der Parzelle Nr. J.________ in der Kernzone KA gemäss Art. 211 Abs. 3 GBR. Die Parzelle befindet sich nicht in einem Schutzgebiet gemäss Art. 22a Abs. 1 Bst. a-c BewD. Sie liegt jedoch am Rande des Ortsbildschutzperimeters der Baugruppe G des kantonalen Bauinventars und grenzt an eine im Sinne von Art. 10a Abs. 3 BauG als erhaltenswert eingestufte Liegenschaft auf der Parzelle Nr. B.________.10 Im vorinstanzlichen Verfahren wurde sowohl der BHS als auch die KDP beigezogen.