a-c BewD). Die OLK wird nicht beigezogen, wenn ein Bauvorhaben bereits von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, der Kantonalen Denkmalpflege oder einer leistungsfähigen örtlichen Fachstelle begutachtet wurde sowie bei Bauvorhaben, die das Ergebnis eines nach anerkannten Verfahrensregeln durchgeführten Projektwettbewerbs sind (Art. 22a Abs. 2 BewD). 7 Baureglement der Gemeinde Ins vom Februar 2021, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 9. Februar 2021 (GBR). 8 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). 9 Vgl. Antrag Beschwerdeführenden im vorinstanzlichen Verfahren, Vorakten, pag. 95.