Die Gemeinde bringt vor, sie hole für alle Bauvorhaben in der Kernzone A sowie ausserhalb der Bauzone den Fachbericht einer Fachinstanz ein. In der Regel sei dies der BHS. Bei Liegenschaften in einer Baugruppe oder bei K-Objekten werde ein Bericht der KDP eingeholt. Das Regierungsstatthalteramt hielt in seinem Gesamtentscheid auf ein entsprechendes Begehren im vorinstanzlichen Verfahren9 fest, aufgrund der vorliegenden positiven Fachberichte sei eine zusätzliche Konsultation der OLK nicht gerechtfertigt. Die Parzelle würde überdies nicht in einem Schutzgebiet gemäss Art. 22a Abs. 1 BewD liegen.