3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,3 führte den Schriftwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Seeland verweist in seiner Eingabe vom 10. April 2022 auf seinen Gesamtentscheid vom 25. Februar 2022, ohne sich zum Inhalt der Beschwerde zu äussern. Die Gemeinde nimmt mit Schreiben vom 26. April 2022 Stellung zur Beschwerde, ohne einen eigentlichen Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 26. April 2022 unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.