2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 25. März 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 25. Februar 2022 und die Erteilung des Bauabschlags für das Bauvorhaben. Eventualiter sei der Gesamtentscheid vom 25. Februar 2022 aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben verletze das Orts- und Quartierbild sowie die Erschliessungssituation der Bauparzelle und der dahinterliegenden Grundstücke sei ungenügend.