1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 20. Juli 2021 bei der Gemeinde Ins ein Baugesuch ein für ein neues Mehrfamilienhaus (MFH) mit Tiefgarage auf der Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. J.________1. Die Parzelle liegt in der Kernzone KA am Rande des Ortsbildschutzperimeters und der Baugruppe G des kantonalen Bauinventars.2 Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Nach Einholen von Fachberichten des Berner Heimatschutz (BHS) und der kantonalen Denkmalpflege (KDP) erteilte das 1 Im Folgenden Parzelle Nr. J.________. 2 Vgl. Zonenplan 1 Siedlung der Einwohnergemeinde Ins, Mst. 1:2500, vom Mai 2021.