2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden 3 und 4 die Parteikosten im Betrag von CHF 4616.95 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn D.________ und Frau C.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt I.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Heimenhausen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor