Weiter erforderlich sind aufgrund der Abstandsunterschreitungen zur öffentlichen Kanalisationsleitung und Frischwasserleitung folgende Unterlagen: - die Zustimmung des Gemeinderats der Gemeinde Heimenhausen gemäss Art. 10 Abs. 3 AbwReg für die Abstandsunterschreitung durch die geplanten Reihenhäuser sowie den Rückgabebrunnen oder angepasste Pläne mit vergrösserten Abständen (Einhaltung der erforderlichen vier Meter Abstand) - die Zustimmung des Vorstands WVOe gemäss Art. 30 Abs. 3 WVOe für die Abstandsunterschreitung durch die geplanten Reihenhäuser oder angepasste Pläne mit vergrössertem Abstand (Einhaltung der erforderlichen vier Meter Abstand)