erforderlich und es muss auch nicht formell eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Bauvorhaben des Beschwerdegegners den Abstand nach Art. 30 Abs. 2 WVOe verletzt und somit ohne die entsprechende Zustimmung des Vorstands WVOe nicht reglementskonform ist. 9/12 BVD 110/2022/4 4. Rückweisung