Weil der erforderliche Abstand von vier Metern unterschritten wird, wird eine Bewilligung des Vorstands der WVOe benötigt. Gemäss Amtsbericht des Gemeindeverbands Wasserversorgung an der untern Oenz vom 30. April 2020 wird die beantragte Bewilligung unter gewissen Bedingungen und Auflagen erteilt. Unter anderem wird festgehalten, dass die Hauptleitung PE 125 eventuell umgelegt werden und sie in jedem Fall während der Bauphase gesichert werden müsse; die entsprechenden Massnahmen seien vor Baubeginn mit dem Brunnenmeister / Vorstand zu besprechen. Diesen Amtsbericht hat nur der Geschäftsführer des Gemeindeverbands WVOe unterzeichnet, aber nicht der Vorstand.