6/12 BVD 110/2022/4 Ausnahme. Solche Vorschriften ermächtigen die zuständige Behörde unter näher umschriebenen Voraussetzungen von einer bestimmten Vorschrift abzuweichen. Der Baubewilligungsbehörde wird damit eine Befugnis eingeräumt, ohne dass formell eine Ausnahmebewilligung erteilt werden müsste.7 Ein Ausnahmegesuch ist daher nicht notwendig.