Bestritten ist dagegen, ob dies ein begründetes Ausnahmegesuch erfordert und ob die erforderliche Bewilligung für eine Unterschreitung vorliegt. Der Beschwerdegegner bringt unter anderem vor, dass die Gemeinde Heimenhausen die Abstandsunterschreitung mit Amtsbericht vom 16. Mai 2020 stillschweigend genehmigt habe und keine ausdrückliche Genehmigung des Gemeinderats erforderlich sei.