Dieses Vorgehen ist nicht korrekt. Im Zeitpunkt der Erteilung der Gewässerschutzbewilligung, die im koordinierten Verfahren zusammen mit der Baubewilligung erteilt wird, muss bereits geprüft und sichergestellt sein, dass die Versickerung gewässerschutzkonform geplant ist und ausgeführt werden kann. So ist beispielsweise vor Erteilung der Bewilligung zu prüfen, ob eine genügende Filterschicht bis zum maximalen Grundwasserspiegel vorhanden ist. Weiter ist die Dimensionierung zu prüfen.