Es fehlen aber in den Akten Detailangaben zu den Versickerungsanlagen, die für eine Prüfung, ob die Versickerung dem Gewässerschutzrecht entspricht, nötig wären (z.B. Detailpläne der Versickerungsanlagen mit Schnitten und Angabe der Kotierung m. ü. M., Angabe max. Grundwasserspiegel am Ort der Versickerung, Dimensionierungsnachweis). Ob diese Angaben in dem offenbar im April 2020 eingereichten Entwässerungsplan enthalten sind, kann die BVD nicht überprüfen, da sich ein solcher Plan nicht in den Akten befindet. Aufgrund des Berichtes der A.________ AG ist eher davon auszugehen, dass die Bauherrschaft noch nicht