- Neu soll offenbar in der Mitte der Bauparzelle eine Versickerungsmulde Typ a erstellt werden und in der Nordostecke eine unterirdische Versickerungsanlage Typ b. Diese sind auf dem revidierten Situationsplan 1:200 vom 16. April 2021 mit gewissen Massangaben eingetragen. Es fehlen aber in den Akten Detailangaben zu den Versickerungsanlagen, die für eine Prüfung, ob die Versickerung dem Gewässerschutzrecht entspricht, nötig wären (z.B. Detailpläne der Versickerungsanlagen mit Schnitten und Angabe der Kotierung m. ü. M., Angabe max. Grundwasserspiegel am Ort der Versickerung, Dimensionierungsnachweis).