- Der bewilligte Plan «Kanalisationsbegehren» vom 22. Januar 2020 ist hinsichtlich der Versickerungsanlagen veraltet. Zudem weisen die in diesem Plan dargestellten Leitungen nicht den von der A.________ AG geforderten Durchmesser von DIN 125 auf. Verbindlich sein müsste der offenbar im April 2020 eingereichte Entwässerungsplan, der aber nicht in den schriftlichen Akten vorhanden ist.