- Die Vorinstanz bewilligte mit dem alten Plan «Heizungsanlage» vom 21. Januar 2020 nicht den vom AWA geforderten Rückgabebrunnen, sondern die Rückgabe des Grundwassers in die Versickerungsanlage in der Nordostecke. Gemäss dem von der Vorinstanz bewilligten Plan «Kanalisationsbegehren» vom 22. Januar 2020 ist ebenfalls die Rückgabe in die Versickerungsanlage vorgesehen. Eine solche Rückgabe des Grundwassers ist nicht zulässig.