Die geänderten Pläne sind zudem in dem von der Gemeinde eingereichten Plansatz nicht vorhanden. Zudem wurde nach den durch das AWA verlangten Anpassungen zwar ein neuer Heizungsplan eingereicht, aber kein neuer Plan zur Entwässerung bzw. zu den Versickerungsanlagen, obwohl sich diesbezüglich Änderungen ergeben haben. Nach den Änderungen wurde auch kein neuer Fachbericht der A.________ AG zur Versickerungssituation eingeholt. Der vorinstanzliche Entscheid weist aus diesen Gründen Mängel und Widersprüche auf: