Am 29. Juni 2020 hielt das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) in Zusammenhang mit der Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb der Wärmepumpe fest, die Rückgabe des genutzten Grundwassers gemeinsam mit dem Dachwasser in eine Versickerungsanlage sei nicht zulässig. Es werde ein Rückgabebrunnen empfohlen. Das Gesuch sei anzupassen (Vorakten, p. 300 ff.). In der Folge reichte die Bauherrschaft ein neues Konzessionsgesuch und einen revidierten Plan «Heizungsanlage» (Revisionsdatum 21. August 2020) ein (Vorakten, p. 312 ff.). Das AWA erteilte daraufhin am 8. Februar 2021 die notwendige Gebrauchswasserkonzession.