Am 24. April 2020 hielt das Regierungsstatthalteramt fest, der von der A.________ AG verlangte Entwässerungsplan sei in eBau hochgeladen (Vorakten, p. 222). Am 27. April 2020 hielt die A.________ AG in ihrem Fachbericht Liegenschaftsentwässerung fest, das Entwässerungskonzept sei korrekt und könne unter gewissen Auflagen ausgeführt werden. Als Auflagen verlangte sie unter anderem, dass die definitive Berechnung der Versickerungsanlage inkl. Rückgabewasser und Dachabwasser der A.________ per Mail nachzureichen sei und dass die oberirdische Versickerungsmulde anzupassen sei. Es sei mindestens ein Retentionsvolumen von 10 m3 bereitzustellen.