Die von der Gemeinde Heimenhausen mit der Prüfung der Gewässerschutzfragen beauftragte A.________ AG hielt am 3. April 2020 gegenüber der Bauherrschaft fest, es seien noch Mängel bezüglich Gewässerschutz aufgefallen, daher sei der Entwässerungsplan anzupassen (Vorakten, p. 223). Mit Schreiben vom 16. April 2020 reichte die Bauherrschaft einen «Werkleitungsplan Wasser» ein (Vorakten, p. 221). Am 24. April 2020 hielt das Regierungsstatthalteramt fest, der von der A.________ AG verlangte Entwässerungsplan sei in eBau hochgeladen (Vorakten, p. 222).