3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die bewilligten Pläne ein. Mit Eingabe vom 14. Februar 2022 nimmt die Gemeinde Stellung, stellt aber keine Anträge. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Schreiben vom 17. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerden. Mit Beschwerdeantwort vom 18. Februar 2022 beantragt der Beschwerdegegner, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit auf sie einzutreten sei und der Gesamtentscheid vom 14. Dezember 2021 sei zu bestätigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.