Mit Beschwerde vom 14. Januar 2022 beantragen die Beschwerdeführenden 3 und 4 die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 14. Dezember 2021, die Abweisung der beantragten Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des grossen Grenzabstands und die Erteilung des Bauabschlags, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen solidarisch zulasten des Beschwerdegegners und der Vorinstanz. Eventualiter beantragen sie, der Gesamtentscheid vom 14. Dezember 2021 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung, insbesondere der beantragten Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des grossen Grenzabstands, an die Vorinstanz zurückzuweisen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen solidarisch zulasten